dieselklick – Diesel bestellen mit wenigen Mausklicks!

Diesel online kaufen:

Diesel für Hildesheim, Hannover, Peine, Lehrte, Burgdorf und Umgebung
Rund um die Uhr Diesel online bestellen bei

Wagner Heizöl Hildesheim

Aral Markenvertriebspartner

Ihr Vorteil:

Qualitätssicherheit:
Sie erhalten ausschließlich Diesel in Tankstellenqualität nach DIN 590 aus amtlich geeichten Fahrzeugen

Preissicherheit:
Keine versteckten Kosten.
Der vereinbarte Dieselpreis gilt bis zur Lieferung

Datensicherheit:
Ihre Daten erhält aus- schließlich der angezeigte Dieselhändler. Dieselklick ist kein Vermittlungsgeschäft. Sichere Datenübertragung per SSL

...Dieselpreise für weitere Städte

AGB

Stand: 01.01.2007

§1 Allgemeines
www.dieselklick.de ist ein Onlineangebot der interaid Lorbeer & Klapschus GbR (im Folgenden interaid / dieselklick genannt) und beinhaltet einen Online-Preisrechner mit Bestellfunktion für Dieselkraftstoff. Im Rahmen einer Vetragspartnerschaft vergibt interaid Vertriebsrechte an regional ansässige Dieselhändler (Vertragshändler) und gewährt diesen für das jeweilige Liefergebiet einen Gebietsschutz. Der Dieselvertrieb erfolgt erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vertragshändlers. Interaid stellt lediglich die technische Lösung und das Vertriebskonzept zur Verfügung. Weiterhin sichert interaid die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Handelsplattform und unterstützt die Vertragshändler durch gebündelte Marketingaktivitäten.

§2 Vertragsabschluß
Mit Auslösung einer Bestellung zu einem auf dieselklick veröffentlichten Tagespreis gibt der Verbraucher (privater oder gewerblicher Käufer) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Über den avisierten Kaufvertrag werden beide Parteien (der Verbraucher als Käufer und der Heizölhändler als Verkäufer) durch eine e-mail informiert, die alle relevanten Daten enthält. Käufer und Verkäufer sind angehalten sich schnellstmöglich telefonisch (od. auch schriftlich) in Verbindung zu setzen, um den Kaufvertrag zu bestätigen und einen Liefertermin zu vereinbaren. Hiermit gilt der Liefervertrag/Kaufvertrag unter Bezugnahme auf § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB als verbindlich geschlossen. Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung des Diesels. Egal, wie sich der Dieselpreis in der Zwischenzeit entwickelt. Das Rechtsgeschäft für die Lieferung kommt direkt zwischen dem jeweiligen Vertragshändler von dieselklick (Verkäufer) und dem Verbraucher (Käufer) zustande. Zwischen Verbraucher und interaid als Betreiber von dieselklick entsteht keine Vertragsbeziehung. Für alle Dieselbestellungen über dieselklick gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Dieselhändlers (s.u.).

§3 Preise
Die auf der Website von dieselklick veröffentlichten Preise für Diesel (Tankstellenqualität nach DIN) sind freibleibende Angebote des jeweiligen Vertragshändlers. Soweit nicht anders angegeben beinhalten alle Endpreise die gesetzl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, die Anlieferung frei Abnehmertank und alle sonstigen Steuern und Abgaben. Maßgeblich für den Abschluß ist immer der angezeigte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese Preis gilt bis zur Lieferung. Um Systemfehler und Fehlbestellungen auszuschließen bedarf es jedoch für einen rechtsgültigen Liefervertrag immer der entgültigen Bestätigung des Preises im Zuge der telefonischen (od. schriftlichen) Auftragsbestätigung durch den jew. Vertragshändler. Der Endpreis ergibt sich aus der tatsächlich abgenommenen Dieselmenge. Weicht die abgenommene Liefermenge mehr als 10 % von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Vertragshändler berechtigt, den Literpreis entsprechend anzupassen.

§4 Lieferbedingungen
Die Vertragshändler von dieselklick verpflichten sich, ausschließlich Qualitätsdiesel in Tankstellenqualität nach DIN 590 und ggf. handelsübliche Markenadditive zu liefern. Die Liefermenge ist mittels eines amtlich geeichten Zählers am Fahrzeug, temperaturkompensiert auf 15 °C nachzuweisen. Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme des Ware verfügt und dieser den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die gemachten Angaben, insb. im Optionsfeld "Sparoptionen und Extras" müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Andernfalls ist der jeweilige dieselklick-Vertragshändler berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen oder die Lieferung abzulehnen. Wenn vom jeweiligen Vertragshändler nicht anders angegeben müssen sich die einzelnen Abladestellen bei einer Sammelbestellung im Umkreis von 8 km befinden. Die zur Betankung erforderliche Schlauchlänge darf die vom jeweiligen Vetragshändler angegebene Obergrenze nicht überschreiten.

§5 Bezahlung
Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in bar oder mit EC-Cash (Maestro-Karte) am Fahrzeug.

§6 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Kundendaten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Ausführung des Auftrags an den jeweiligen Vertragshändler weitergeleitet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten, insbesondere zu Werbezwecken erfolgt nicht.

§7 Computersystem
Interaid übernimmt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten von dieselklick und des Bestellsystems und eventuell daraus entstehender Schäden.

§8 Seiteninhalte und Marktinformationen
Interaid / der anbietende Dieselhändler (jew. Vertragshändler) behält sich die Rechte an den Seiteninhalten, veröffentlichten Marktinformationen und Dieselpreisen vor. Jede Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist ohne die schriftliche Zustimmung von interaid / dem jew. Vertragshändler untersagt.
Alle auf dieselklick veröffentlichten Nachrichten und Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Für alle vom jew. Vetrgashändler selbstständig eingestellten Inhalte, ist dieser alleinig verantwortlich.

§9 Allgemeine Haftung und Gewährleistung
Interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen und für direkte Schäden oder Folgeschäden. Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

§10 Schlussbestimmungen
Für alle Rechtstreitigkeiten der interaid Lorbeer & Klapschus GbR mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen, ist der alleinige Gerichtsstand Berlin. (Für den anbietenden Dieselhändler gilt immer dessen Gerichtsstand als vereinbart!). Dasselbe gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, wenn die vorstehenden Bedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen. Änderungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch interaid.



Ergänzende AGB der Firma Hans Wagner GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Hans Wagner GmbH, Siemensstraße 19, 31135 Hildesheim

Stand: 01.01.2006

I.                     Geltungsbereich

          Allen Angeboten und Lieferungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für die Verkäuferin unverbindlich.

II.                   Preise/Zahlungsbedingungen

1.         Die Ware wird zu den am Liefertag geltenden Preisen berechnet. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind sofort bei Übergabe des Liefergegenstandes und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Soweit die Verkäuferin eine Zahlungsfrist gewährt, ist diese gesondert zu vereinbaren und bedarf der Schriftform. Der Käufer gerät ohne weitere Erklärungen der Verkäuferin 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

2.         Bei Scheck- und Wechselhergaben tritt Erfüllung der Forderung der Verkäuferin erst mit dem Datum der Wertstellung und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages auf dem angegebenen Geschäftskonto der Verkäuferin ein oder mit dessen Einlösung durch Barzahlung des Kreditinstitutes. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind  sofort in bar zu zahlen.

3.         Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind nur Beauftragte der Verkäuferin unter Vorlage einer Inkassovollmacht berechtigt.

4.         Die Verkäuferin ist berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von fünf Prozent p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Kaufleuten ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent p. a. über Basiszinssatz zu berechnen. Sie ist auch berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen. Die Verkäuferin ist darüber hinaus berechtigt, einen weiteren (Verzugs-)Schaden geltend zu machen.

5.         Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, soweit diese nicht von der Verkäuferin anerkannt oder ihr gegenüber gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

III.                 Lieferfrist

      Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern die Verkäuferin nicht im Einzelfall

      etwas anderes ausdrücklich zugesagt hat.

IV.                  Eigentumsvorbehalt

1.         Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin..

2.         Bei der Vermischung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von der Verkäuferin gelieferten Waren zum Rechnungswert der übrigen Ware.

3.         Leihgebinde bleiben Eigentum der Verkäuferin; sie dürfen nur zur Lagerung der von der Verkäuferin gelieferten Waren verwendet werden.

4.         Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, gilt darüber hinaus folgendes:

a)         Besteht mit dem Käufer eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von der Verkäuferin gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.

b)        Der Käufer ist berechtigt, die von der Verkäuferin gelieferten Waren im ordnungsgemäßen  Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen; der Käufer tritt jedoch bereits jetzt die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Verkäuferin ab und zwar auch insoweit, als die Ware vermischt ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware der Verkäuferin nur solche Sachen, die entweder dem Käufer gehören oder aber unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an die Verkäuferin ab. Im anderen Falle, das heißt beim Zusammentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten, steht der Verkäuferin ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen vermischten Sachen.

c)         Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In dem Herausgabeverlangen der gelieferten Ware liegt keine Rücktrittserklärung der Verkäuferin, es sei denn, diese wird ausdrücklich erklärt. Das gilt auch, wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden.

5.         Die Verkäuferin verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt.

V.                    Gewährleistung

1.         Die Verkäuferin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Verkäuferin nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder soweit die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelung der Sätze 3 + 4 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

2.         Die Regelung der vorstehenden Ziffer 1. erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

3.         Bei begründeten Beanstandungen der Menge oder Qualität ist die Verkäuferin zunächst nur zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung verpflichtet. Erst wenn zwei Nacherfüllungsversuche der Verkäuferin fehl geschlagen sind, ist der Käufer zur Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) berechtigt.

4.         Der Käufer ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen. Qualitätsrügen sind nur zulässig, wenn dem Verkäufer eine Probe von mindestens einem Kilogramm (bei Treib- und Brennstoffen fünf Liter) der gelieferten Ware zur Nachprüfung zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probeentnahme zu überzeugen.

VI.                  Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.         Erfüllungsort ist Hildesheim.

2.         Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Verkäuferin zuständig ist. Die Verkäuferin ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

3.         Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

VII.                Sonstiges

1.         Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit der Verkäuferin geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.

2.         Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen  Bestimmungen hiervon unberührt.

VIII.              Hinweis für Sammelbesteller

       Als Kaufgemeinschaft bilden sie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), das heißt, Bestellgemeinschaften haften im Falle eines Zahlungsausfalles für die übrigen Mitgesellschafter gesamtschuldnerisch.